SOS-Notfalltelefon
Im Notfall erreichen Sie mich unter:
0172 - 6 14 23 52

Wissenswertes im Ernstfall

Bei Durchsuchungen:

Drucken Sie sich meinen Notfallplan aus und bewahren Sie ihn so auf, dass Sie ihn auch schnell zur Hand haben.

Bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens:

Auch wenn keine Durchsuchungen erfolgt sind, versuchen Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung häufig, einen gewissen Zeitdruck zu erzeugen. Der Wunsch, die Sache schnell zu beenden ist verständlich. Trotzdem: Lassen Sie sich nicht hierauf ein.

Viele Ermittler sind auch psychologisch sehr gut geschult und versuchen zu Beginn eines Verfahrens mit verständnisvollen Worten Vertrauen zu erwecken. Obwohl unzulässig, wird auch immer wieder von Fällen berichtet, wo der Ermittler durchblicken ließ, ohne Verteidiger, der sehr teuer sei und nur Scherereien mache, ließe sich das Verfahren viel günstiger beenden.

Bedenken Sie: Der Ermittlungsbeamte hat einen gesetzlichen Auftrag, Straftaten aufzuklären. Es ist zulässig, dass er es sich im Rahmen des Gesetzes so leicht als möglich zu machen versucht.

Auch wenn er entlastende Gesichtspunkte berücksichtigen muss: Es ist menschlich, dass ein Jäger lieber die Beute packt, als sie laufen zu lassen. Ein Ermittler ist nie Ihr Freund, sein Rat wird selten in Ihrem Interesse liegen.

Die Ermittlungsbeamten haben ein großes Interesse daran, möglichst früh an Aussagen von Beschuldigten und Zeugen zu kommen. Ob als Beschuldigter oder als Zeuge: Ohne anwaltlichen Beistand brauchen Sie keine Aussage zu machen. Damit scheiden unvorbereitete Ad-hoc-Vernehmungen, auch wenn Sie durch einen Staatsanwalt vorgenommen werden sollen, in der Regel aus.

Ihr Weg zu mir

Nutzen Sie mein Kontaktformular, um mit mich zu erreichen oder besuchen Sie mich einfach direkt.

Wissenswertes im Ernstfall

Hier finden Sie hilfreiche Tipps für den Ernstfall, wenn es einmal schnell gehen muss.